Partnerschafts- und Provisionsvereinbarung für City Operators und Content Creators
Partnerschafts- und Provisionsvereinbarung für City Operators und Content Creators
Gültigkeitsdatum: Mit der elektronischen Zustimmung während der Registrierung
1. Vertragsparteien
Diese Partnerschafts- und Provisionsvereinbarung („Vereinbarung“) wird geschlossen zwischen:
(1) Flundr („Unternehmen“ oder „Flundr“), einem ordnungsgemäß gegründeten und bestehenden Unternehmen nach dem Recht des Landes, in dem es tätig ist, einschließlich seiner Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen weltweit; und
(2) dem Partner, entweder als City Operator oder Content Creator (UGC), der sich für das Partnerprogramm von Flundr anmeldet und dieser Vereinbarung elektronisch zustimmt („Partner“).
Zusammen bezeichnet als „die Parteien“, einzeln als „Partei“.
2. Zweck
Diese Vereinbarung regelt die kommerzielle Zusammenarbeit zwischen Flundr und dem Partner. Der Partner agiert als selbständiger Auftragnehmer und unterstützt Flundr bei der Gewinnung von Restaurants/Geschäften und/oder der Bewerbung der Plattform bei Endkunden im Austausch für leistungsabhängige Provisionen.
3. Provisionsstruktur
3.1 City Operators
City Operators haben Anspruch auf eine monatliche Provision von 15 % bis 30 % des Nettoumsatzes von Flundr, der durch jedes von ihnen erfolgreich gewonnene Restaurant oder Geschäft erzielt wird. Die Provision wird auf der Basis der 20 % Plattformgebühr von Flundr berechnet (nicht auf dem Bruttoumsatz).
Die genaue Höhe der Provision richtet sich nach der Anzahl der neu aktivierten Restaurants pro Kalendermonat:
Anzahl der neuen aktivierten Restaurants pro MonatProvisionssatz (vom Nettoumsatz von Flundr)1 – 1015 %11 – 2020 %21 – 4025 %41+30 %
Provisionen werden pro Restaurant berechnet und gezahlt, solange das Restaurant aktiv bleibt oder gemäß schriftlicher Vereinbarung.
3.2 Content Creators (UGC)
Content Creators erhalten 10 % des Nettoumsatzes von Flundr, der durch jeden neuen geworbenen Nutzer generiert wird. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Plattformgebühr von Flundr.
- Die Provision gilt für die ersten 3 Monate ab dem Registrierungsdatum des Nutzers.
- Wenn der Nutzer keine Bestellungen tätigt, entsteht kein Provisionsanspruch.
- Das Tracking erfolgt über individuelle Empfehlungslinks oder Codes.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Monatliche Zahlungen
Alle Provisionen werden monatlich berechnet und am Ende jedes Kalendermonats ausgezahlt.
4.2 Mindestbetrag für Auszahlungen
Auszahlungen erfolgen erst, wenn ein Mindestbetrag von 50 € erreicht wurde.
Nicht ausgezahlte Beträge unter 50 € werden in den nächsten Monat übertragen.
4.3 Zahlungsmethode
Die Auszahlungen erfolgen per Banküberweisung oder über andere von Flundr genehmigte Zahlungsmethoden. Der Partner ist für die Richtigkeit seiner Zahlungsinformationen verantwortlich. Flundr haftet nicht für fehlgeschlagene Überweisungen aufgrund fehlerhafter Angaben.
5. Selbständiger Auftragnehmer
Der Partner ist ein selbständiger Auftragnehmer und kein Mitarbeiter, Vertreter oder Partner von Flundr.
Der Partner ist nicht berechtigt, Flundr rechtlich zu vertreten oder zu verpflichten.
Alle steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die erhaltenen Provisionen liegen allein beim Partner.
6. Vertraulichkeit
Der Partner verpflichtet sich, alle Informationen über das Geschäft, die Partner, Provisionen und Kunden von Flundr sowohl während der Laufzeit dieser Vereinbarung als auch danach streng vertraulich zu behandeln.
7. Kündigung
Beide Parteien können diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen.
Flundr ist berechtigt, die Vereinbarung bei Betrug, Missbrauch, falschen Angaben oder Verstößen gegen Unternehmensrichtlinien fristlos zu kündigen.
Alle ausstehenden Provisionen über 50 € werden innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsbeendigung ausgezahlt.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Landes, in dem Flundr tätig ist. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige Gericht dieses Landes.
9. Elektronische Zustimmung
Durch die elektronische Zustimmung während des Registrierungsprozesses erkennt der Partner an, dass diese Vereinbarung ab dem Datum der Zustimmung rechtlich bindend ist, ohne dass eine handschriftliche Unterschrift erforderlich ist.
✅ Diese Vereinbarung ist ab dem Datum der elektronischen Zustimmung während der Registrierung rechtlich bindend.