Vertrag über die Partnerschaft mit Verkäufern
Vertrag über die Partnerschaft mit Verkäufern
Gültigkeitsdatum: Mit der elektronischen Zustimmung des Verkäufers während der Registrierung
1. Vertragsparteien
Dieser Partnerschaftsvertrag („Vertrag“) wird geschlossen zwischen:
(1) Flundr („Plattform“ oder „Flundr“), einem ordnungsgemäß gegründeten und bestehenden Unternehmen nach den Gesetzen des Landes, in dem es tätig ist, einschließlich aller Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen weltweit; und
(2) dem Verkäufer, d. h. jedem Restaurant, Geschäft oder Unternehmen, das den elektronischen Registrierungsprozess auf der Flundr-Plattform abschließt („Verkäufer“).
Zusammen werden beide Parteien als „die Parteien“ und einzeln als „Partei“ bezeichnet.
2. Zweck des Vertrags
Zweck dieses Vertrags ist die Festlegung der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen, unter denen der Verkäufer seine Produkte und/oder Dienstleistungen über die Flundr-Plattform anbietet, bewirbt und verkauft, und im Gegenzug eine Provision zahlt, gemäß den nachfolgend beschriebenen operativen und finanziellen Bedingungen.
3. Provisionsstruktur
3.1 Provisionssatz
Flundr hat Anspruch auf eine Provision in Höhe von 20 % (zwanzig Prozent) des Nettoverkaufsbetrags, berechnet nach Abzug der gesetzlichen Mehrwertsteuer (USt.) sowie anderer gesetzlich vorgeschriebener Steuern im Land des Verkaufs.
3.2 Definition des Nettoverkaufsbetrags
„Nettoverkaufsbetrag“ bezeichnet den Gesamtbetrag, den Kunden für Produkte und/oder Dienstleistungen über die Plattform zahlen, abzüglich
(i) der Mehrwertsteuer und anderer anwendbarer Steuern sowie
(ii) gesetzlich vorgeschriebener Abgaben.
3.3 Berechnung und Abzug
Das Zahlungssystem der Plattform berechnet die Provision automatisch zum Zeitpunkt des Verkaufs. Die Provision von Flundr wird vor der Gutschrift des verbleibenden Betrags auf das Verkäufer-Wallet auf der Plattform abgezogen.
4. Auszahlungsplan
4.1 Wöchentliche Auszahlungen
Auszahlungen an Verkäufer erfolgen wöchentlich. Flundr überweist das angesammelte Guthaben des Verkäufers (nach Abzug von Provisionen und Steuern) automatisch einmal pro Woche auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto.
4.2 Zahlungsfristen
Alle Überweisungen erfolgen über lizenzierte Zahlungsdienstleister. Flundr haftet nicht für Verzögerungen, die durch Banken, Zahlungsdienstleister oder gesetzliche Prüfverfahren entstehen. Die übliche Bearbeitungszeit beträgt 1–3 Werktage, abhängig vom Land.
4.3 Währung & Bankdaten
Alle Zahlungen erfolgen in der vom Land unterstützten Währung. Der Verkäufer ist verantwortlich für die Bereitstellung korrekter und gültiger Bankdaten. Flundr übernimmt keine Haftung für fehlgeschlagene Überweisungen aufgrund falscher Angaben des Verkäufers.
4.4 Zukünftige Auszahlungsoptionen
Flundr behält sich das Recht vor, künftig zusätzliche Auszahlungsoptionen (z. B. schnellere Auszahlungen oder alternative Zeitpläne) einzuführen. Änderungen werden dem Verkäufer rechtzeitig mitgeteilt und können zusätzlichen Bedingungen und Gebühren unterliegen.
5. Pflichten des Verkäufers
Der Verkäufer verpflichtet sich:
- Alle über die Plattform angebotenen Produkte und Dienstleistungen korrekt zu beschreiben, gesetzeskonform anzubieten und die lokalen Vorschriften – insbesondere zu Gesundheit und Sicherheit – einzuhalten.
- Bestellungen unverzüglich und innerhalb der vereinbarten Fristen auszuführen.
- Kundenreklamationen und Rückgaben professionell zu bearbeiten.
- Alle steuerlichen Verpflichtungen, einschließlich Registrierung, Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer, einzuhalten.
- Kunden nicht außerhalb der Plattform umzuleiten oder deren Daten zu nicht autorisierten Zwecken zu verwenden.
6. Pflichten von Flundr
Flundr verpflichtet sich:
- Die Plattform und ihre technische Infrastruktur so zu betreiben, dass der Verkäufer seine Produkte/Dienstleistungen anbieten und verkaufen kann.
- Kundenzahlungen und Verkäuferauszahlungen gemäß diesem Vertrag zu verwalten.
- Angemessenen technischen Support für den Verkäufer bereitzustellen.
- Verkaufs- und Zahlungsaufzeichnungen über das Verkäufer-Dashboard zugänglich zu machen.
7. Steuern
7.1 Verantwortung des Verkäufers
Der Verkäufer ist allein für die Einhaltung seiner steuerlichen Verpflichtungen nach den geltenden nationalen Gesetzen verantwortlich. Dazu gehören die Registrierung für die Mehrwertsteuer, deren Erhebung bei Kunden sowie die fristgerechte Abführung an die zuständigen Behörden.
7.2 Haftung von Flundr
Flundr haftet nicht für steuerliche Versäumnisse des Verkäufers und behält sich das Recht vor, gesetzlich erforderliche Beträge einzubehalten oder abzuziehen, wenn der Verkäufer keine ausreichenden Steuerunterlagen vorlegt.
8. Geistiges Eigentum
Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Plattform, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marken, Logos, Software, Daten und Marketingmaterialien, sind ausschließliches Eigentum von Flundr.
Der Verkäufer gewährt Flundr eine nicht ausschließliche, lizenzfreie Nutzungserlaubnis, seinen Handelsnamen, Logos, Bilder und Inhalte für Marketing- und Werbezwecke innerhalb der Plattform und ihrer Kanäle zu verwenden.
9. Vertragsbeendigung
9.1 Kündigung mit Frist
Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen.
9.2 Fristlose Kündigung
Flundr behält sich das Recht vor, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Verkäufer:
- geltende Gesetze oder Plattformrichtlinien verletzt;
- falsche oder irreführende Informationen bereitstellt;
- wiederholt schwerwiegende Kundenbeschwerden erhält; oder
- betrügerische oder schädliche Aktivitäten betreibt.
9.3 Abrechnung nach Kündigung
Nach Vertragsbeendigung begleicht Flundr offene Guthaben innerhalb von 30 Tagen, abzüglich etwaiger Gebühren oder Steuern.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem die Plattform tätig ist, und wird nach diesem ausgelegt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige Gericht in diesem Land.
11. Elektronische Zustimmung
Durch die elektronische Zustimmung zu diesem Vertrag im Rahmen des Registrierungsprozesses erkennt der Verkäufer an, dass dieser Vertrag ab dem Datum der Zustimmung rechtlich bindend ist, ohne dass eine handschriftliche Unterschrift erforderlich ist.
12. Sonstige Bestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und weiterhin wirksam.
- Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Absprachen oder Vereinbarungen.
- Flundr ist berechtigt, diesen Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung oder internationalen Expansion an verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger abzutreten.
✅ Dieser Vertrag ist ab der elektronischen Zustimmung des Verkäufers während der Registrierung rechtlich bindend.